Warum sollten Sie einen freien unabhängigen Sachverständigen beauftragen?

Einerseits, weil Sie es können und dürfen und ihn im Haftpflichtfall i.d.R. nicht bezahlen müssen.

Andererseits: Wollen Sie die Schadenshöhe von der Haftpflichtversicherung genannt bekommen?

Sie hatten einen Verkehrsunfall und melden diesen bei der Hftpflichtversicherung. Diese bietet Ihnen an, einen Sachverständigen zu schicken. Hier ist jetzt der Zeitpunkt, wo Sie sagen könnten: "Nein, danke. Ich habe einen Kfz-Gutachter."

Warum könnte der Kfz-Sachverständige der Versicherung für Sie nachteilig sein?
Weil der Sachverständige für die Haftpflichtversicherung arbeitet, von der Sie Ihren Schaden bezahlt haben möchten.

Lassen Sie Ihr Fahrzeug beim Verkauf vom späteren Käufer schätzen???

Beauftragen Sie daher den Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Schadenschätzung, denn dieser vertritt i.d.R. Ihre Interessen und erstellt ein objektives Gutachten.

Dieser Sachverständige könnte aus unserem Büro sein.

Bei Fragen oder zur Beauftragung rufen Sie gleich an unter 030-37 59 54 33.


Bei späteren Streitigkeiten mit dem Unfallgegner oder der Haftpflichtversicherung sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Gerne nennen wir Ihnen einen Fachanwalt.