Wie wirken sich Vorschäden auf
den Wiederbeschaffungswert oder die Reparatur aus?
Vorschäden müssen bei der Schadenkalkulation berücksichtigt
werden, sofern Sie im Schadenbereich liegen.
Hierbei schätzt der Sachverständige die Wertverbesserung
durch die Reparatur ein und nimmt einen entsprechenden Abzug bei
den entsprechenden Bauteilen vor. Hierbei können Abzüge
beim Ersatzteil oder Abzüge in der Lackierung vorgenommen
werden. Auch pauschale Abzüge für die Vorschäden
sind möglich.
Liegt ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vor und ist der Wiederbeschaffungswert
genau zu ermitteln, so werden sämtliche Vorschäden (hierzu
gehören auch fachgerecht instandgesetzte Schäden) am
Fahrzeug bei der Wertermittlung berücksichtigt.
Wie werden instandgesetzte Vorschäden erkannt?
Ist die Reparatur fachgerecht durchgeführt, lassen sich
Vorschäden mit bloßem Auge schwer erkennen, daher behelfen
sich die Sachverständigen mit einem Lackschichtdickenmesser.
Dieser misst die genaue Lackschichtdicke an einer ausgewählten
Stelle des Fahrzeugs. Somit werden Nachlackierungen wie auch mit
Spachtel instandgesetzte Flächen erkannt.
Lackgutachten
Mittels Lackschichtdickenmesser lassen sich schnell Nachlackierungen
und instandgesetzte Vorschäden erkennen. Wurden Ihnen diese
beim Kauf des Fahrzeugs verschwiegen, so können Sie sich
dagegen wehren. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Rechtsanwalt für
Verkehrsrecht und lassen Sie sich von uns ein entsprechendes Lackgutachten
erstellen.