Wie wirken sich Vorschäden auf den Wiederbeschaffungswert oder die Reparatur aus?

Vorschäden müssen bei der Schadenkalkulation berücksichtigt werden, sofern Sie im Schadenbereich liegen.

Hierbei schätzt der Sachverständige die Wertverbesserung durch die Reparatur ein und nimmt einen entsprechenden Abzug bei den entsprechenden Bauteilen vor. Hierbei können Abzüge beim Ersatzteil oder Abzüge in der Lackierung vorgenommen werden. Auch pauschale Abzüge für die Vorschäden sind möglich.

Liegt ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vor und ist der Wiederbeschaffungswert genau zu ermitteln, so werden sämtliche Vorschäden (hierzu gehören auch fachgerecht instandgesetzte Schäden) am Fahrzeug bei der Wertermittlung berücksichtigt.

Wie werden instandgesetzte Vorschäden erkannt?

Ist die Reparatur fachgerecht durchgeführt, lassen sich Vorschäden mit bloßem Auge schwer erkennen, daher behelfen sich die Sachverständigen mit einem Lackschichtdickenmesser. Dieser misst die genaue Lackschichtdicke an einer ausgewählten Stelle des Fahrzeugs. Somit werden Nachlackierungen wie auch mit Spachtel instandgesetzte Flächen erkannt.

Lackgutachten

Mittels Lackschichtdickenmesser lassen sich schnell Nachlackierungen und instandgesetzte Vorschäden erkennen. Wurden Ihnen diese beim Kauf des Fahrzeugs verschwiegen, so können Sie sich dagegen wehren. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und lassen Sie sich von uns ein entsprechendes Lackgutachten erstellen.