Was ist eine Wertminderung?
Da die Instandsetzungsarbeiten aufgrund hohem technischen Standard
sehr professionel ausgeführt werden können, kommt der
technische Minderwert eher selten zum Tragen.
Entscheidend ist der merkantile Minderwert. Wenn durch einen
Unfallschaden schraubbare und tragende Teile des Fahrzeugs beschädigt
wurden, diese im Zuge der fachgerechten Reparatur teilweise getauscht
und instand gesetzt wurden, kann das Fahrzeug nicht mehr in denselben
Zustand wie ohne Unfall versetzt werden.
Bei der Überprüfung der Minderwertsquantifizierung werden
unsererseits die gebräuchlichen Berechnungsverfahren (Ruhkopf/Sahm,
Halbgewachs, BVSK- Modell) herangezogen.
Im Einzelnen werden folgende Einflussfaktoren
berücksichtigt:
Allgemeine Marktlage (Jahreszeit etc.), Marktsituation für
das Fahrzeugmodell/ -typ, Fahrzeugneu- bzw. Wiederbeschaffungswert,
technischer Zustand und Art der Beschädigungen sowie deren
Reparaturweg (Erneuern, Instandsetzen, Lackieren, Rückverformen).
Weist das Fahrzeug bereits instandgesetzte Vorschäden auf, fällt die merkantile Wertminderung entsprechend niedriger aus oder entfällt ganz.
Es gibt natürlich auch zeitliche Grenzen (Fahrzeugalter)
sowie Grenzen bei hoher Laufleistung. Befragen Sie hierzu Ihren
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.