Was ist eine Wertminderung?

Da die Instandsetzungsarbeiten aufgrund heutigem hohen technischen Standard sehr professionel ausgeführt werden können, kommt der technische Minderwert eher selten zum Tragen.

Heute entscheidend ist der merkantile Minderwert. Wenn durch einen Unfallschaden schraubbare und tragende Teile des Fahrzeugs beschädigt wurden, diese im Zuge der fachgerechten Reparatur teilweise getauscht und/ oder instand gesetzt wurden, kann das Fahrzeug nicht mehr in denselben Zustand wie ohne Unfall versetzt werden.


Bei der Überprüfung der Minderwertsquantifizierung werden unsererseits die gebräuchlichen Berechnungsverfahren (Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs, BVSK- Modell) herangezogen.

Im Einzelnen werden folgende Einflussfaktoren berücksichtigt:
Allgemeine Marktlage (Jahreszeit etc.), Marktsituation für das Fahrzeugmodell/ -typ, Fahrzeugneu- bzw. Wiederbeschaffungswert, technischer Zustand und Art der Beschädigungen sowie deren Reparaturweg (Erneuern, Instandsetzen, Lackieren, Rückverformen).

Weist das Fahrzeug bereits instandgesetzte Vorschäden auf, fällt die merkantile Wertminderung entsprechend niedriger aus oder entfällt ganz.

Es gibt natürlich auch zeitliche Grenzen (Fahrzeugalter) sowie Grenzen bei hoher Laufleistung. Befragen Sie hierzu Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.