Was ist der Restwert?

Ist das beschädigte Fahrzeug nicht gänzlich zerstört, lässt es sich noch verwerten. Der Kfz-Brief darf jedoch nicht entwertet (abgeschnitten) sein.

Veränderungen, Demontagen und Umbauten können den Wert des Fahrzeugs mindern.

Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs wird vom Sachverständigen eingeschätzt und durch mindestens drei Angebote von Autoverwertungen und / oder Autohäusern des maßgeblichen regionalen Marktes konkretisiert (BGH Urteil vom 13.10.2009, AZ VI ZR 318/08).

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